Fahrten zur Chemo- und zur Strahlentherapie werden von der Krankenkasse erstattet. Allerdings werden Zuzahlungen fällig. Diese betragen zehn Prozent der Fahrtkosten: mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Fahrt. Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse übernommen*. Die meisten Krankenkassen verlangen, dass die zwingende medizinische Notwendigkeit der Hin- und … Strahlentherapie weiterlesen
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